Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen der Firma Connecting Business im Geschäftsverkehr mit Unternehmern

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten bei Geschäften mit Unternehmern im Sinne der §§ 14 und 310 Absatz 1 des BGB, nachfolgend Geschäftspartner genannt.
  2. Sie gelten für Verkäufe von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch uns, der Connecting Business, gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden.
  3. Sie gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Der Geschäftspartner kann die derzeit gültigen AGB auf unserer Website www.yalle-gmbh.de abrufen und ausdrucken oder diese bei uns in gedruckter Form anfordern.
  4. Von unseren AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Geschäftspartner werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Der Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Geschäftspartner getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen in Angebot / Auftragsbestätigung oder einem Vertrag / Änderungsvertrag.
  2. Alle unsere Angebote sind freibleibend und gelten ab Erstellungsdatum 6 Wochen. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
  3. Bestellt ein Geschäftspartner Waren oder Dienstleistungen bei uns, ist dies eine bindende Auftragserteilung, die wir innerhalb von zwei Wochen mittels schriftlicher Auftragsbestätigung annehmen können (Vertragsschluss).

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren oder Dienstleistungen zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware bzw. Ausführung der Dienstleistung eintretende Preisreduzierungen für eine aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.
  2. Alle unsere Rechnungen sind ohne Abzüge sofort zahlbar.
  3. Bei Teilzahlungsvereinbarungen / Akontozahlungen: Erhöht sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, erhöhen sich verhältnismäßig alle nach Inkrafttreten der Steueränderung folgenden Teil-/Akontozahlungen, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsieht.
  4. Die Erfüllung der Zahlungspflicht durch Aufrechnung ist dem Geschäftspartner nur gestattet, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  5. Des Weiteren ist der Geschäftspartner zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung, Eigentumsvorbehalt

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf Wunsch des Geschäftspartners von unserem Lager an die von ihm angegebene Adresse. Des Weiteren können Waren direkt bei uns vor Ort gekauft und mitgenommen werden.
  2. Wir behalten uns das Eigentum an Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Der Geschäftspartner ist solange verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln, insbesondere sie vor Schäden zu bewahren.
  3. Der Geschäftspartner darf, soweit und solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, Waren ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen, die die Übereignung oder Verpfändung unserer Vorbehaltsrechte einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, die uns zustehende Vergütung unmittelbar an uns zu zahlen. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter in die von unserem Eigentumsvorbehalt umfassten Waren hat uns der Geschäftspartner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  4. Der Geschäftspartner ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, der Geschäftspartner ist jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

§ 5 Gewährleistung, Beschaffenheit der Waren

  1. Soweit der Geschäftspartner von uns mangelhafte Ware erhalten hat, ist er im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Des Weiteren können dem Geschäftspartner Schadensersatzansprüche zustehen.
  2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht im Fall von Schadensersatzansprüchen.
  3. Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.
  4. Für die vereinbarte Beschaffenheit der Waren übernehmen wir keine Garantie iSd § 443 BGB.

§ 6 Haftung

  1. Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Sofern der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer „Kardinalpflicht“ beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Geschäftspartners sind ausgeschlossen.
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unser Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Schlussbestimmungen, Gerichtszuständigkeit, salvatorische Klausel

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Geschäftssitz in Oberhausen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dem von den Vertragsparteien nach dem Inhalt des Vertrages Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.